St-Maurice: Transportunternehmen nach Kabotage angezeigt

Fahrer unter Alkoholeinfluss

Am 9. Oktober 2024 hielten Schwerverkehrsspezialisten der Kantonspolizei Wallis einen in Polen zugelassenen Reisebus an. Der Lenker war im Kabotageverkehr unterwegs und hatte rund 15 Fahrgäste mit an Bord.

Am Mittwoch, 9. Oktober 2024, hielten die für die Überwachung des nationalen und internationalen Schwerverkehrs zuständigen Polizisten kurz vor Mittag einen in Polen zugelassenen Reisebus an. Die Kontrolle ergab, dass der Lenker, ein 36-jähriger slowakischer Staatsangehöriger, mit rund 15 ausländischen Fahrgästen an Bord einen innerschweizerischen Transport durchführte. Diese konnten die Reise in einem Fahrzeug eines lokalen Transportunternehmens fortsetzen. Der Fahrer und sein Auftraggeber mussten eine Geldstrafe von mehreren tausend Franken zahlen.

Dies ist der dritte Fall von Kabotage, der seit Ende Juli von den Agenten des Schwerverkehrskompetenzzentrums (SVKZ) zur Anzeige gebracht wurde.

Was bedeutet Kabotage?

Der Begriff Kabotage wird verwendet, um einen Beförderer (von Personen oder Sachen) zu bezeichnen, der einen innerschweizerischen entgeltlichen Transport durchführt, während sein Fahrzeug im Ausland zugelassen ist. Dies stellt eindeutig einen unlauteren Wettbewerb gegenüber Schweizer Transportunternehmen dar.

Fahrer unter Alkoholeinfluss, Defekte am Bremssystem oder AbBlue-Betrug: Das Schwerverkehrskompetenzzentrum St-Maurice führt Kontrollen fort.

Seit Mitte August 2024 wurden vier Lastwagen von der Kantonspolizei aufgrund von technischen und sicherheitsrelevanten Mängeln am Bremssystem angehalten. In zwei der Fälle wiesen die Fahrzeuge durchgehende Risse an den Bremsscheiben auf. Nachdem die Reparaturen vor Ort durchgeführt worden waren, konnten sie ihre Fahrt fortsetzen.

Zwei in den Niederlanden sowie in Polen zugelassene Lastkraftwagen wurden wegen Betrugs am Abgasreinigungssystem, gemeinhin als AdBlue-Betrug bekannt, zur Anzeige gebracht. Die Gesamtbusse für diese beiden Unternehmen beläuft sich auf über CHF 16’000.-.

Zudem wurde ein 68-jähriger niederländischer Berufschauffeur am Steuer seines Sattelschleppers kontrolliert, als er unter Alkoholeinfluss stand.

Text- und Bildquelle: Kantonspolizei Wallis