Viele Unfälle mit E-Trottinett im Wallis – Polizei mahnt zur Rücksichtnahme

Im Lauf der letzten Jahre hat die Nutzung von E-Trottinetts besonders stark zugenommen. Die Kantonspolizei zeigt sich bemängelt dabei den unsachgemässen Gebrauch von E-Trottinetts. Dieser führt zu einem deutlichen Anstieg von Unfällen und Zuwiderhandlungen bei der Nutzung von E-Trottinetts.

Mit der Kampagne „Häb Sorg” möchte die Kantonspolizei Wallis die Bevölkerung über die richtige Verwendung von E-Trottinetts informieren und die Zahl der Unfälle mit diesen Fahrzeugen senken.

Tipps und Vorschriften

Übertreibe nicht – und halte dich an die Spielregeln

Mindestalter: ab 14 Jahren

Führerausweis: 14 bis 16-Jährige: Kategorie M – ab 16 Jahre kein Ausweis erforderlich

Licht einschalten: bei Dunkelheit sowie als Tagfahrlicht

Benutzungsort: auf der Strasse – das Trottoir ist für die Fussgänger

Rücksicht: rücksichtsvolle Fahrweise mit angepasster Geschwindigkeit

Übertreibe nicht – aber schütze dich auf deinem E-Trottinett

Folgende Schutzausrüstung wird empfohlen:

  • Schutzhelm
  • Ellbogen- / Knieschoner
  • Handgelenkschoner
  • geschlossene Schuhe

Übertreibe nicht – aber halte dich an die Geschwindigkeit / an die technischen Vorschriften

Definition: Ein E-Trottinett ist ein Leicht-Motorfahrrad (Art. 18.lit. b, VTS)

Geschwindigkeit: max. 20 km/h

Leistung: max. 0,5 kW

Bremsen: eine Vorderrad- und eine Hinterradbremse, unabhängig voneinander bedienbar

Licht:

  • weisses Licht vorne (Tagfahrlicht)
  • rotes Licht hinten
  • roter Rückstrahler hinten

Warnvorrichtung: hörbare Glocke bzw. Klingel

Die Kantonspolizei Wallis verweist für weitere Infos auf die Website:

Quelle der Polizeinachricht: Kapo VS